Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen einen Entscheid des Gemeinderats Q. betreffend Pflegeplatzbewilligung gemäss Art. 4 Abs. 1 lit. a PAVO, womit das BKS über die Beschwerde zu entscheiden hat. 2. Beschwerdebefugnis Zur Beschwerde befugt ist, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Aufhebung oder der Änderung des Entscheids hat (§ 42 Abs. 1 lit. a VRPG).