Der SPD V. wurde ebenso am 8. September 2020 um Beantwortung verschiedener Fragen ersucht. K. Der Gemeinderat Q. reichte seine Akten mit Schreiben vom 10. September 2020 ein. A. liess sich mit handschriftlichem Schreiben vom 13. September 2020 vernehmen und der Beistand mit Schreiben vom 17. September 2020. Der SPD V. beantwortete die gestellten Fragen mit Schreiben vom 21. September 2020. All diese Unterlagen wurden dem Gemeinderat Q., dem Beschwerdeführer (Beistand) sowie B. zur Kenntnisnahme zugestellt. Der Gemeinderat Q. wurde zudem zur Einreichung einer Stellungnahme zur Beschwerde und diesen Unterlagen gebeten. L.