2. Die Gemeinde Q. hat die Kosten für das Sonderschulsetting mindestens bis zum Übertritt in eine passende Tagessonderschule im Kanton Aargau zu übernehmen oder ein passendes Schulsetting durch die Schulpflege der Gemeinde Q. zu organisieren, gestützt auf die vorhandenen schulpsychologischen Fachberichte." J.