Mit Entscheid vom 27. Juli 2020 entzog der Gemeinderat Q. die Pflegeplatzbewilligung von B. für A. und lehnte das Gesuch um Übernahme des Schulgelds für den Besuch der Privatschule des Vereins I. in S. ab. Zu Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Schulweg für A. von Q. nach S. zu lange sei und daher ein Pflegeplatz in der Nähe der Schule zu suchen sei. Zudem habe zwischen der Pflegemutter und A. keine starke Bindung entstehen können. Dieser Entscheid wurde der Pflegemutter sowie dem Beistand von A. am 4. August 2020 zugestellt.