Nach dem jährlichen Aufsichtsbesuch durch den Sozialdienst Q. (Bericht vom 18. Juni 2019), kritisierte der Gemeinderat Q. mit Entscheid vom 1. Juli 2019, dass B. phasenweise über vier Kinder zur Pflege im Haushalt gehabt habe, was einer bewilligungspflichtigen Heimpflege entspreche. Unterdessen betreue sie indessen nur noch zwei Kinder. Bei Aufnahme eines dritten Kinds müsse sie unverzüglich Meldung erstatten. Der Gemeinderat beschloss die Weiterführung der beiden Pflegeplatzbewilligungen und erinnerte sie insbesondere an die Meldeauflagen. Zudem ordnete er einen Hausbesuch für das Jahr 2020 an. G.