Mit Entscheid vom 2. März 2018 wurde A. vorsorglich in die stationäre Einrichtung O. umplatziert. Weiterhin besuchte er die Heilpädagogische Schule (HPS) in U. C. Seit April 2018 wurde A. durch Vermittlung von I. an den Wochenenden von B. in Q. betreut. Aufgrund von verbalen Angriffen sowie Tätlichkeiten gegenüber Betreuungspersonen in der stationären Einrichtung O., die A. freistellten, wurde dieser von der damaligen Beiständin G. (nachfolgend: Beiständin) ab 5. Mai 2018 bei B. in Q. im Sinne einer Notplatzierung untergebracht.