Auch gegen die Mutter, die zusammen mit ihrem neuen Ehemann zwei weitere Kinder zu betreuen hat, wurde eine Strafuntersuchung wegen wiederholter Tätlichkeiten gegenüber A. und E. eingeleitet. Der Mutter, F., wurde aus diesen Gründen das Aufenthaltsbestimmungsrecht über ihren Sohn A. vorsorglich entzogen und G. zur Beiständin ernannt. A.s Bruder E. wohnt in einer Pflegefamilie im Kanton T. Der leibliche Vater, H., befand sich bis im Herbst 2019 im Strafvollzug und besuchte seine beiden Söhne im Rahmen von Freigangswochenenden. B.