Sachverhalt A. A., geboren am tt.mm.jjjj, wurde mit Entscheid der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) R. vom 23. Februar 2018 vorsorglich im Kinderheim D. in S. fremdplatziert, nachdem gegen seinen Stiefvater ein Strafverfahren wegen Verdachts auf sexuelle Nötigung und wiederholter Tätlichkeiten zum Nachteil von ihm und seinem Bruder E. eingeleitet wurde. Auch gegen die Mutter, die zusammen mit ihrem neuen Ehemann zwei weitere Kinder zu betreuen hat, wurde eine Strafuntersuchung wegen wiederholter Tätlichkeiten gegenüber A. und E. eingeleitet.