Wenn das Migrationsamt C. kein Visum erteilen oder keine Aufenthaltsbewilligung zusichern beziehungsweise erteilen sollte, würde die vorliegende Pflegeplatzbewilligung unwirksam. 10. (Verfahrens- und Parteikosten) 10.1 Im Beschwerdeverfahren werden die Verfahrenskosten in der Regel nach Massgabe des Unterliegens und Obsiegens auf die Parteien verlegt (§ 31 Abs. 2 Satz 1 VRPG). Den Behörden werden jedoch Verfahrenskosten nur auferlegt, wenn sie schwerwiegende Verfahrensfehler begangen oder willkürlich entschieden haben (§ 31 Abs. 2 Satz 2 VRPG). Dies ist vorliegend klarerweise nicht der Fall, weshalb die Verfahrenskosten auf die Staatskasse genommen werden. 10.2