Zunächst ist zu prüfen, ob die Vorinstanz der Beschwerdeführerin die Eignung als Pflegemutter zu Recht abgesprochen hat beziehungsweise sie sich gemäss den gesetzlichen Kriterien und den oben zitierten Empfehlungen für die Betreuung von C. eignet. 5.1 (Persönliche Verhältnisse) … 5.2 (Gesundheit) … 5.3 (Wohnsituation) … 5.4 (Finanzielle Situation) … 5.5 (Strafregister) … 5 von 9 5.6 (Familiensituation) 5.6.1 – 5.6.5 … 5.7 (Einverständnis aller im Haushalt lebender Personen) … 5.8 (Erwachsenenschutzmassnahmen) … 5.9 (Weitere Aspekte) … 5.10 (Zwischenergebnis)