Zudem seien die Lebensverhältnisse des Kindes im Ausland mit den im Herkunftsland üblichen Verhältnissen und Chancen aufzuwiegen. Folglich könnten in der Schweiz bessere Chancen auf Schul- und Ausbildung und das hiesige geregelte Leben nicht als Begründung für die Notwendigkeit der Pflegeplatzierung in der Schweiz herangezogen werden. 4. … 5. (Eignung)