Ihre Muttersprache sei Französisch, was in der Schweiz ebenfalls eine Landessprache sei. Weiter führt die Beschwerdeführerin aus, sie habe bereits zwei Kinder grossgezogen. Ihr Sohn D. mache heute eine Berufsausbildung. Ihre Tochter E. habe zwar schon länger psychische Probleme und sei deshalb seit April 2020 in einer sozialpädagogischen Wohnform untergebracht gewesen, weil sie die Unterstützung von Fachleuten brauche. Sie wollte dort nicht mehr bleiben und wohne seit kurzem wieder zu Hause. Die schwierigen Verhältnisse bei E. seien nicht auf ihre Erziehung zurückzuführen, es sei ihre Krankheit, die manchmal schwierig gewesen sei.