Die Beschwerdeführerin bringt in ihren Eingaben und anlässlich der Befragung vom 11. September 2020 im Wesentlichen vor, C. habe in R. sämtliche Bezugspersonen verloren, nachdem auch noch ihre Grossmutter verstorben sei, die sich seit dem Tod ihrer Mutter im Jahr 2016 um sie gekümmert habe. Seither lebe C. bei einer Bekannten. Diese Wohnsituation sei nur provisorisch geduldet, sie 4 von 9 wisse nicht wie lange noch. C. habe in ihrer jetzigen Situation keine Chance, irgendwelche Wurzeln zu schlagen.