Zudem gibt es weitere Aspekte, die in Bezug auf das Kindswohl problematisch sind und gegebenenfalls als Ausschlusskriterium gewichtet werden sollten: • wirtschaftliche Abhängigkeit vom Pflegegeld • ungeeigneter Wohnraum (zum Beispiel zu klein, unhygienisch, etc.) • schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigungen (zum Beispiel lebensbedrohliche Erkrankungen, Suchterkrankungen, psychische Erkrankungen) • mangelnde Kooperationsbereitschaft und mangelnde Reflexionsfähigkeit • fehlendes Einverständnis aller im Haushalt lebenden Personen • rigide oder autoritäre Erziehungshaltung • rigide und ausschliessende Weltanschauung