Weiter wird empfohlen, von allen gesuchstellenden Personen im Rahmen des Verfahrens einen aktuellen Privatauszug und einen aktuellen Sonderprivatauszug aus dem Strafregister einzuholen. Allfällige Einträge in den Registerauszügen sind in Bezug auf die Eignung der Pflegefamilie zu beurteilen. Des Weiteren werden im Rahmen des Bewilligungsverfahrens durch die Aufsichtsbehörde die persönliche und erzieherische Eignung sowie die Motivation und die Werte der Pflegeeltern überprüft. Weitere Voraussetzungen sind in den Fragebögen zu den Abklärungsgesprächen zu entnehmen. Diese Aspekte sind bei der Beurteilung der Eignung zu prüfen.