Wenn die Vorinstanz an der Echtheit der R. Dokumente zweifelt, ist es nicht nachvollziehbar, dass sie deren Prüfung nicht selber veranlasst hatte, zumal es in erster Linie Aufgabe der erstinstanzlich zuständigen Behörde ist, den rechtserheblichen Sachverhalt zu ermitteln und die dafür notwendigen Abklärungen vorzunehmen. Indem die Vorinstanz in ihrem Entscheid vom 6. April 2020 ausführte, "C. sei gemäss den eingereichten Dokumenten Vollwaise", stellte sie zumindest die von der Beschwerdeführerin ins Recht gelegte Todesbescheinigung der Mutter von C. nicht in Frage.