Unter dem gleichen Datum wurde die Beschwerdeführerin zudem ersucht, die vom instruierenden Rechtsdienst gestellten Fragen C. zur schriftlichen Beantwortung zukommen zu lassen und die Antworten anschliessend dem Rechtsdienst zuzustellen. Zudem wurde die Beschwerdeführerin aufgefordert, den Rechtsdienst über das Ergebnis des bevorstehenden Gesprächs vom 24. September 2020 beim Familiengericht in S. betreffend die Errichtung einer Beistandschaft für E. zu informieren und einen allfälligen Gerichtsentscheid einzureichen. K.