Am 11. September 2020 fand die Befragung der Beschwerdeführerin und ihrer beiden Kinder einzeln statt. Mit Verfügung vom 22. September 2020 wurde ihnen und der Vorinstanz das Protokoll der Befragung zur Kenntnisnahme und freigestellten Stellungnahme zugestellt. Unter dem gleichen Datum wurde die Beschwerdeführerin zudem ersucht, die vom instruierenden Rechtsdienst gestellten Fragen C. zur schriftlichen Beantwortung zukommen zu lassen und die Antworten anschliessend dem Rechtsdienst zuzustellen.