Der Entscheid, ob die Pflegeeltern die Voraussetzungen für einen Pflegeplatz erfüllen und ob beim ausländischen Kind ein wichtiger Grund vorliege, obliege der zuständigen Gemeinde. Die Gemeinde Q. werde deshalb gebeten zu prüfen, ob A. für C. eine Pflegeplatzbewilligung erteilt werden könne. C.