In Absprache mit den auf kantonaler Ebene mit der Aufnahme von Pflegekindern aus dem Ausland befassten Stellen hatte die Gemeinde Q. zunächst das parallel bei der kantonalen Migrationsbehörde laufende Verfahren abzuwarten. Mit Schreiben vom 19. Februar 2020 teilte das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau der Gemeinde Q. mit, dass es auf Grund einer internen Praxisänderung bei Gesuchen für Kinder ohne Adoption neu keine Abklärungen mehr mache. Der Entscheid, ob die Pflegeeltern die Voraussetzungen für einen Pflegeplatz erfüllen und ob beim ausländischen Kind ein wichtiger Grund vorliege, obliege der zuständigen Gemeinde.