Eine Selektion ist vor dem Schuleintritt nicht gerechtfertigt. Wohl können während des Besuchs des von den Gemeinden angebotenen Kindergartens Förderungsmassnahmen oder Therapien im Hinblick auf die Einschulung angeordnet werden, wenn dies auf Grund der Beobachtung der Kindergärtnerin oder auf Grund einer Abklärung angezeigt ist, die Anordnung der Repetition des Kindergartens für 5-jährige gehört jedoch nicht dazu. (...) 2004 Opferhilfe 471 VI. Opferhilfe