Von diesen Bestimmungen ausgehend wird deutlich, dass eine altersgemässe Einschulung durch den Kindergarten und die Schule anzustreben ist. Rückstellungen vom Schulbesuch stellen nach geltenden Bestimmungen eine Ausnahme dar und erfolgen durch eine differenzierte Darstellung des bisherigen Lern- und Entwicklungswegs und durch sorgfältiges Abwägen der Vor- und Nachteile einer Ausnahmeregelung. Eine Selektion ist vor dem Schuleintritt nicht gerechtfertigt.