SAR 421.311) vor, dass die Schulpflege für Kinder, die auf das kommende Schuljahr schulpflichtig werden, rechtzeitig den Entscheid über die Zuweisung in eine der Schulformen der 1. Klasse bzw. bei mangelnder Schulreife den Entscheid über das Hinausschieben der Schulpflicht trifft. Die Einschulung bzw. das Hinausschieben der Schulpflicht stellt somit den ersten sogenannten „Laufbahnentscheid“ dar. Die Einschulung erfolgt unabhängig davon, ob davor ein öffentlicher, ein privater oder gar kein Kindergarten besucht worden ist. Von diesen Bestimmungen ausgehend wird deutlich, dass eine altersgemässe Einschulung durch den Kindergarten und die Schule anzustreben ist.