Jedem Kind ist Gelegenheit zu bieten, den Kindergarten während wenigstens eines Jahrs zu besuchen. Den Gemeinden ist es somit freigestellt, ob sie den Kindergarten für ein oder zwei Jahre anbieten. Wie die Gemeinden ihr Angebot in organisatorischer Hinsicht ausgestalten, ist ihnen überlassen; es ist somit möglich, den Unterricht im Kindergarten nach Alter getrennt oder in altersgemischten Gruppen zu führen. Da der Besuch des Kindergartens freiwillig ist; besteht somit die Möglichkeit nur den Kindergarten für 6-jährige oder einen privaten Kindergarten zu besuchen oder ganz auf den Kindergartenbesuch zu verzichten. 470 Verwaltungsbehörden 2004