Die Schulpflege L. und der Bezirksschulrat Z. haben ihren Entscheid auf die oben erwähnten Empfehlungen der Kindergartenlehrkraft und der Heilpädagogin gestützt. Aus deren Berichten geht klar hervor, dass der Beschwerdeführer in der Kleinklasse, die nach heilpädagogischen Grundsätzen geführt wird, am besten gefördert werden kann, während in der Regelklasse der Entwicklungsverzögerung zu wenig Rechnung getragen werden kann. Auch durch allfällige Nachhilfestunden können die genannten Defizite in der Wahrnehmung insbesondere aber im motorischen Bereich zu wenig aufgefangen werden.