Von den Eltern wird der Argumentation der Kindergartenlehrkraft und der Heilpädagogin nicht widersprochen; die Eltern weisen vielmehr darauf hin, dass ihr Sohn noch zu klein sei, um nach K. zu fahren und sehr mit der Familie verbunden, weshalb der Besuch der Kleinklasse in K. eine zusätzliche Belastung für ihn darstellen würde. 2003 Schulrecht 543