Sie weist jedoch darauf hin, dass sie in ihren Stunden auf Grund der repressiven Haltung der Mutter eine Leistungsveränderung beobachtet habe, und hofft, dass sich dies nicht bei einer Einschulung in die Kleinklasse verstärken werde. c) Diese Beobachtungen entsprechen den Untersuchungsergebnissen der schulpsychologischen Abklärung, die anlässlich des Hinausschiebens der Schulpflicht veranlasst worden war. Danach verfüge der Beschwerdeführer über knapp durchschnittliche intellektuelle Fähigkeiten, wobei die Gesamtergebnisse noch durch seine Konzentrationsschwierigkeiten gedrückt würden.