Kleinklassen als Richtlinie. Die Eltern erhalten am Ende jedes Schulhalbjahrs einen Bericht, der über den Stand der Leistungen sowie des Lern- und Sozialverhaltens ihres Kindes Auskunft gibt. Ein Zeugnis wird dann erstellt, wenn die Beurteilung für die Zuweisung in die Regelklasse spricht oder diese zumindest zu prüfen ist. Am Ende jedes Schuljahrs überprüft die Kleinklassenlehrperson den Übertritt in eine entsprechende Regelklasse (§ 30 und § 31 Abs. 2 der V besondere schulische Bedürfnisse). b) Die Einschulung ist kein Entscheid, welchem eine klare Leistungsbeurteilung im Sinne einer Promotionsordnung zu Grunde liegt. Man ist hier hauptsächlich auf die Beobachtung von Fachleuten