rend der Schulzeit aus einem fremdsprachigen Land oder Gebiet einreisen, Anspruch auf den Besuch eines Deutsch-Intensivkurses von 4 - 6 Lektionen pro Woche für die Dauer eines Jahres; bestehen ausserdem grosse schulische Bildungslücken, so kann gemäss § 15 Abs. 1 der vorerwähnten Verordnung eine Einschulungsbegleitung als Zusatzangebot zum Intensivkurs gewährt werden.