Bestehen die Differenzen vor allem zwischen den Eltern und der Lehrkraft, so ist zu differenzieren. Ein Anspruch kann dann bestehen, wenn das Lehrkraft-Eltern-Verhältnis so stark gestört ist, dass davon ausgegangen werden muss, dass sich die Störung auch auf das Lehrkraft-Schulkind-Verhältnis auswirkt und damit der Unterrichtserfolg sowie die Persönlichkeitsentwicklung des Schulkindes in Frage gestellt ist. Ein solcher Anspruch kann sich aber nicht auf rein subjektive Befürchtungen stützen, die massive Störung muss auch bei einer objektiven Betrachtung gegeben sein (AGVE 1995 S. 606).