3 d) aa) (...) bb) In einer langjährigen Rechtsprechung haben das Departement Bildung, Kultur und Sport und der Erziehungsrat festgestellt, dass bei einer massiv gestörten Lehrkraft-Schulkind-Beziehung der Schüler bzw. die Schülerin grundsätzlich einen Anspruch auf Versetzung in eine andere Klasse hat. Bestehen die Differenzen vor allem zwischen den Eltern und der Lehrkraft, so ist zu differenzieren.