§ 6 Abs. 1 SchulG, welche Schulstufe oder welcher Schultyp für ein bestimmtes Schulkind richtig ist. Im Rahmen dieses Laufbahnentscheides kann die Schulpflege ein Schulkind auch einer auswärtigen Schule zuweisen, wenn die Wohnortsgemeinde über kein den Bedürfnissen des Kindes entsprechendes gemeindeinternes Angebot verfügt (Zuweisung in eine auswärtige Einschulungsklasse, Kleinklasse oder Realschule etc.). Den Eltern wird das Recht auf freie Wahl des Schulortes ihrer Kinder insbesondere aus der Überlegung abgesprochen, dass ansonsten die Schulplanung ernsthaft in 2002 Schulrecht 685