157 Schulgeld. - Die Pflicht zur Übernahme von Schulgeld bei auswärtigem Schulbesuch setzt das Vorliegen wichtiger Gründe gemäss § 6 Abs. 2 SchulG voraus. - Das gestörte Lehrkraft-Eltern-Verhältnis als wichtiger Grund. 684 Verwaltungsbehörden 2002 Entscheid des Departementes Bildung, Kultur und Sport vom 20. August 2002 in Sachen A. Z. gegen den Beschluss des Gemeinderates U. Aus den Erwägungen