Ist dies der Fall, dann steht einem Übertritt, wie bereits oben erwähnt, nach Beendigung der 3. Klasse der Sekundarschule nichts mehr im Weg. Für das Übertrittsverfahren aus der 2. Klasse der Sekundarschule in die 2. Klasse der Bezirksschule ist aber weder der Notendurchschnitt von 5 allein ausschlaggebend noch kann von den Eltern oder vom Kind selber verlangt werden, dass es eine Aufnahmeprüfung ablegen kann, wenn die Lehrperson keine Empfehlung für den Übertritt in den „höheren“ Schultypus abgibt. 2. b)