2. b) In casu verlangt der Beschwerdeführer einen prüfungsfreien Übertritt in die 2. Klasse der Bezirksschule, obwohl er von seinem damaligen Klassenlehrer und auch den anderen Lehrpersonen nicht für den Wechsel in die Bezirksschule empfohlen wurde. In Ermangelung einer ausdrücklichen Regelungen ist im vorliegenden Fall – analog zur Regelung des prüfungsfreien Übertritts von der 1. Klasse der Sekundarschule in die 1. Klasse der Bezirksschule – zu überprüfen, ob ein Übertritt in die Bezirksschule aufgrund einer Gesamtbeurteilung der schulischen Leistungen und der geistigen Haltung des Beschwerdeführers sinnvoll erscheint oder nicht.