unter permanentem Druck sein soll, in die Bezirksschule wechseln zu können. Nach der 1. Klasse der Sekundarschule, nach welcher ein Übertritt möglich ist, sollen die Schüler und Schülerinnen einzeln als auch als Klassenverband zur „Ruhe“ kommen. In der 2. und 3. Klasse kann dann ein Kind über einen längeren Zeitraum zeigen, dass es fähig ist, konstant gute Leistungen zu erbringen. Ist dies der Fall, dann steht einem Übertritt, wie bereits oben erwähnt, nach Beendigung der 3. Klasse der Sekundarschule nichts mehr im Weg.