Beim Wechsel aus der 2. Klasse der Sekundarschule in die 2. Klasse der Bezirksschule soll es hingegen nur einem ausserordentlich guten Schüler oder einer ausserordentlich guten Schülerin möglich sein, nach Beendigung der 2. Klasse – auf Empfehlung der Lehrperson – in den höheren Schultypus zu wechseln. Des Weiteren sollte ein solcher Schulstufenwechsel nur dann durchgeführt werden, wenn die Lehrperson eines Schülers bzw. einer Schülerin einen Übertritt für notwendig erachtet, weil ein Kind in der Sekundarschule unterfordert scheint.