Denn hätte der Regierungsrat gewollt, dass für den Übertritt aus der 2. Klasse dieselbe Übertrittsregelung wie für die 1. oder die 3. Klasse gelten soll, hätte er dies sicherlich so normiert. Beim Wechsel aus der 2. Klasse der Sekundarschule in die 2. Klasse der Bezirksschule soll es hingegen nur einem ausserordentlich guten Schüler oder einer ausserordentlich guten Schülerin möglich sein, nach Beendigung der 2. Klasse – auf Empfehlung der Lehrperson – in den höheren Schultypus zu wechseln.