bb) Ebenfalls eine Regelung gibt es für den Übertritt von der 1. Klasse Sekundarschule in die 1. Klasse der Bezirksschule. Gemäss den Weisungen des Erziehungsrates vom 1. Oktober 1973, Band B, II. Teil, 421. L, können gute Schüler und Schülerinnen am Ende der 1. Klasse der Sekundarschule auf Empfehlung des Lehrers prüfungsfrei in die 1. Klasse der Bezirksschule übertreten. Die Empfehlung der Lehrperson hat sich dabei – gemäss den vorerwähnten Weisun-