Anlässlich der Anhörung vom 17. Januar 2002 äusserten die Beschwerdeführer gegen eine periodische Überprüfung des Wissenstandes der Kinder Bedenken, weil sie Angst hatten, dass der Prüfungsstoff von der Inspektion willkürlich ausgewählt würde. Bei der in der Bundesverfassung genannten Vorgabe der staatlichen Aufsicht geht es vor allem darum sicherzustellen, dass den daheim geschulten Kindern mindestens dieselbe Grundausbildung gewährt wird wie in der öffentlichen Schule. Dies ist nur möglich, wenn das Erreichen der Lernziele durch eine gelegentliche Kontrolle auch überprüft werden kann.