Dass die beantragten Einzelförderstunden für den Beschwerdeführer die richtige Lösung sind, wurde von der Schulpflege M. und dem Schulrat des Bezirks B. verneint. Für die Beurteilung, ob für den Beschwerdeführer aufgrund seiner geltend gemachten Unterforderung individueller Förderunterricht 2002 Schulrecht 677