Andererseits attestiert die Schulpsychologin dem Beschwerdeführer intellektuelle Fähigkeiten, die weit über dem Durchschnitt seines Alters liegen. Das Untersuchungsergebnis und die Gespräche mit M. weisen gemäss dem Bericht der Schulpsychologin darauf hin, dass er teilweise unterfordert ist und sich bei leichten Aufgabenstellungen langweilt. Dass die beantragten Einzelförderstunden für den Beschwerdeführer die richtige Lösung sind, wurde von der Schulpflege M. und dem Schulrat des Bezirks B. verneint.