Die Lehrerinnen weisen sogar darauf hin, dass M. das bestehende Angebot, zusätzliche und anspruchsvollere Aufgaben zu lösen, kaum nutze. Aus dem Bericht der Schulpsychologin wird deutlich, dass eine Diskrepanz besteht bei der Bearbeitung von verbalen und nonverbalen Aufgaben, welche von der Schulpsychologin auf eine Schwäche im auditiven Wahrnehmungsbereich zurückgeführt wurde. Die beantragte Legasthenietherapie wurde von der Schulpflege M. in der Folge im Mai 2002 bewilligt. Andererseits attestiert die Schulpsychologin dem Beschwerdeführer intellektuelle Fähigkeiten, die weit über dem Durchschnitt seines Alters liegen.