chen des BKS, der zuständigen Inspektorin und den Lehrerinnen gestützt. c) Wie bereits ausgeführt (vgl. Erw. II. 1.) hat die Begabungsförderung in erster Linie innerhalb der bestehenden Schulorganisation und mit den zur Verfügung stehenden Mitteln vor Ort zu erfolgen. Im vorliegenden Verfahren geht aus den Akten hervor, dass die Kinder der 1. – 3. Klasse in M. in einer mehrklassigen Abteilung nach neusten Lehr- und Lernmethoden unterrichtet werden und die Lehrkräfte die Elemente des begabungsfördernden Unterrichts erfüllen. Es ist somit sichergestellt, dass die Begabungsförderung in M. auf Klassen- und Schulhausebene möglich ist.