2002 Schulrecht 673 154 Förderungsmassnahmen an der Volksschule. - Es liegt im Ermessen der Schulbehörden, ob und welche Förderungsmassnahmen im Einzelfall getroffen werden. - Die Begabungsförderung sollte in erster Linie innerhalb der bestehenden Schulorganisation und mit den zur Verfügung stehenden Mitteln vor Ort sichergestellt werden. Entscheid des Erziehungsrates vom 22. August 2002 in Sachen M.L. gegen den Entscheid des Bezirksschulrates B. Aus den Erwägungen