Wäre dem so, so würden konsequenterweise effektiv geleistete Akontozahlungen nach dem Begleichen der ersten Rechnungen der Bewohnerin beziehungsweise dem Bewohner zurückerstattet werden, da das Inkassorisiko gebannt wäre. Dies entspricht jedoch nicht der Praxis. Die Pflegeheime behalten die Akontozahlungen auch nach den ersten Monaten des Pflegeheimaufenthalts weiterhin ein, um allfällige offene Forderungen nach dem Tod einer Bewohnerin oder eines Bewohners damit begleichen zu können.