Der Gemeinderat E._____ begründet seinen ablehnenden Entscheid vom 2. Oktober 2023 mit folgenden Argumenten: Die subsidiäre limitierte Kostengutsprache diene der Sicherung des Zugangs zu einer Pflegeeinrichtung und sei damit für die ersten beiden Monatsbetreffnisse gedacht (Erw. 2.3.1), der Bewohner habe während des Aufenthalts in der Pflegeeinrichtung über die notwendigen Mittel für die Zahlungen an den Beschwerdeführer verfügt (Erw. 2.3.2), weder im Kündigungsschreiben noch beim Austritt seien offene Rechnungen erwähnt worden und der Beschwerdeführer sei erst 13 Monate nach Austritt wegen den Ausständen an den Gemeinderat E._____ gelangt (Erw.