Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen zur Interpellation hat das Departement Gesundheit und Soziales für die Gemeinden und Pflegeeinrichtungen das Merkblatt betreffend "Subsidiäre limitierte Kostengutsprache für die Kosten in einer stationären Pflegeeinrichtung" vom 25. Februar 2015 ausgearbeitet. Dieses Merkblatt wurde zusammen mit einem Schreiben der damaligen Regierungsrätin vom 9. Februar 2015 unter anderem allen Gemeinden und via den Verein Aargauische Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen (vaka) allen Pflegeeinrichtungen im Kanton Aargau zugeschickt sowie auf der Webseite des Departements Gesundheit und Soziales aufgeschaltet (www.ag.ch/dgs > Gesundheit