Der Regierungsrat führte weiter aus, dass auf der einen Seite den Pflegeeinrichtungen, von denen eine wirtschaftliche Betriebsführung verlangt werde, zugestanden werden müsse, ein Depot (oder eine anderweitige Absicherung) zu verlangen, um allfällige Inkassoverluste minimieren zu können. Auf der anderen Seite sollte ein Depot nicht prohibitiv wirken. Ein Depot in der Grössenordnung von 3 von 8 einem bis maximal zwei Monatsbetreffnissen scheine nach Ansicht des Regierungsrats vertretbar und angemessen. Zur Rolle der Gemeinden äusserte sich der Regierungsrat wie folgt: