Ungelöst sei die Situation bei Personen, die nicht über genügend eigene Mittel verfügen würden, um das Depot bezahlen zu können. Eine Finanzierung des Depots aus den Mitteln der öffentlichen Sozialhilfe entfalle, weil im Rahmen der Sozialhilfe nur Leistungen übernommen werden müssten, die der Überwindung der individuellen Notlage dienen würden, nicht aber um das finanzielle Inkassorisiko einer stationären Pflegeeinrichtung abzusichern. Der Regierungsrat fasste auch die Praxis in den Gemeinden zusammen: Es gebe Gemeinden, die auf Ersuchen hin zwar nicht ein Depot, dennoch aber eine sogenannte subsidiäre Kostengutsprache für den Fall von Inkassoausständen nach dem Tod der betref-